Aufnahme-Bedingungen für den FV Früh Auf Celle e.V. (FAC) und weitere Infos |
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Abgelegte Fischer-Prüfung |
5. |
Jahres-Beitrag- nur bei Einzugsermächtigung |
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2. |
Einzugsermächtigung muss erteilt werden |
a. |
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr: 110,00 € |
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3. |
Aufnahmegebühr: |
b. |
Jugendliche: 40,00 € (keine Aufnahmegebühr) |
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100 € bei Neumitgliedern oder |
c. |
Passive: 20,00 € |
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b.
c.
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50 €, wenn der Antragsteller bereits früher im FV Früh Auf Wienhausen oder FV Celle Mitglied war oder |
6. |
Bei Neueintritt nach dem 01.10. eines jeden Jahres wird nur der halbe Jahresbeitrag fällig. (Das Angeljahr geht vom 01.04. bis zum 31.03. des Folgejahres) Für Barzahler bzw. Selbst-Überweiser fällt eine zusätzliche Gebühr von 15 € an |
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4. |
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Der FAC hat KEINEN Arbeitsdienst. |
7. |
Kündigungen: spätestens drei Monate zum Jahresende (bis zum 30.09.) |
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Der Ausweis des AVN (Anglerverbandes Niedersachsen) wird nur auf Antrag im Angelgeschäft Schmidt und in der Geschäftsstelle ausgestellt (Lichtbild ist erforderlich). Weitere Auskünfte erteilen die Geschäftsstelle oder das Angelgeschäft Schmidt/ Wienhausen Die Fangmeldungen können per App "Fangkarte" (Handy), in Papierform oder über die Website abgegeben werden. Hier ist der Link zur Website: https://www.fangkarte.de/de/fangmeldung/os8Vy9/member/fill
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8. |
Der Familienbeitrag wird auf Beschluss der Jahreshauptversammlung eingeführt. Für 2020 kann er nachträglich bis 31.05.20 beantragt werden. Die zu viel gezahlten Beträge werden danach zurück überwiesen. |